Tierhaltung
Wer ein (Heim-)Tier hält, hat gegenüber Menschen ohne Heimtier vielfältige Vorteile. Das beweisen Studien zur Mensch-Tier-Beziehung. Ein Heimtier bringt seinen Haltern Spass und Freude und hilft auch gegen Einsamkeit und Depressionen. Für Kinder ist es Lehrer, Spielgefährte und Vertrauter in Einem. Der Heimtierhalter seinerseits trägt die volle Verantwortung für seinen Schützling und seine tiergerechte Haltung. Dazu braucht er zusätzlich zur Liebe für sein Tier ein vertieftes Wissen über die Natur und die Bedürfnisse der Tierart sowie über die gesetzlichen Haltungsvorschriften.
Falls Sie sich überlegen, ein Heimtier anzuschaffen, dann hiflt Ihnen unser Flyer «Augen auf vor dem Kauf», die wichtigsten Grundfragen vor dem Tierkauf zu klären.
Was Tiere wirklich brauchen
Die Ansprüche von Tieren an die Haltung ergeben sich aus ihrer Herkunft, ihrer Biologie und ihrem Verhalten. Unter dem Stichwort "Biologie und Verhalten" finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Informationen zu ausgewählten Tierarten und Tiergruppen. Die Informationen beschränken sich auf so genannte Heim- und Hobbytiere, die in der Regel nicht zu wirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Für diese Tiere unterhält der Zürcher Tierschutz auch die Heimtierberatungsstelle am Tierspital, eine Gratis-Dienstleistung, bei der ganz konkrete und spezifische Fragen durch eine Fachperson am Telefon beantwortet werden. Über das Kontaktformular zu Haltungs-, Verhaltens- und Gesundheitsfragen können Fragen rund um die Heimtiere gestellt werden.
Bei den einzelnen Tierarten oder Tiergruppen erhalten Sie unter dem Stichwort "Haltungsfragen" konkrete Tipps zur tiergerechten Tierhaltung.
Leider kommt es auch bei bester Haltung vor, dass Tiere erkranken. Auch hier wissen wir Rat. Unter den Stichworten "Gesundheitsfragen" und "Häufigste Krankheiten" erhalten Sie pro Tierart bzw. Tiergruppe eine erste Hilfe.
Was das Gesetz vorschreibt
Was es für eine gute Tierhaltung braucht und was das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist leider nicht immer dasselbe. Vielfach verlangt das Gesetz nur das absolute Minimum, was aus Sicht des Tierschutzes ungenügend ist. Dennoch ist es für Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, die gesetzlichen Anforderungen an die Tierhaltung zu kennen und zu befolgen.
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